Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026
Geltungsbereich: Software-as-a-Service (SaaS) Plattform hwr.manager und mobile Applikation hwr.mobile für iOS und Android
Anbieter: hwr Technologies (nachfolgend „hwr“ oder „Anbieter“), Kontakt: support@hwr.app, Website: https://hwr.app

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe (Reines B2B)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Softwareplattform „hwr.manager“ (erreichbar unter https://manager.hwr.app) sowie der mobilen Applikationen „hwr.mobile“ für mobile Endgeräte durch den Kunden.

1.2 Das Angebot von hwr richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (insbesondere Handwerksbetriebe, Montage- und Dienstleistungsunternehmen, Fachbetriebe und juristische Personen des öffentlichen Rechts).

1.3 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn hwr ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Softwarelösung hwr zur Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) sowie die Bereitstellung der zugehörigen mobilen Applikation zur Installation auf Smartphones und Tablets des Kunden und seiner autorisierten Mitarbeiter.

2.2 Der Funktionsumfang der Plattform umfasst je nach gebuchtem Kontingent und Konfiguration insbesondere:

  • Mobile und webbasierte Auftrags- und Kundendienstabwicklung mit digitaler Unterschrift vor Ort und automatischem PDF-Rapport;
  • Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen inklusive E-Rechnungsstandards (ZUGFeRD 2.2 und XRechnung nach EN 16931);
  • Revisionssichere und GoBD-konforme Belegverarbeitung ohne stillschweigendes Überschreiben oder physisches Löschen festgeschriebener Belege;
  • Lager- und Materialwirtschaft inklusive Werkzeugverwaltung, Mindestbestandswarnungen, Barcode-/QR-Code-Scanning und digitaler Fahrzeuglager;
  • Mobile Arbeitszeit- und Fahrzeiterfassung für Außendienst- und Werkstattmitarbeiter;
  • Disposition und Einsatzplanung für Teams und Techniker.

2.3 Der Quellcode der Software ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die Datenverarbeitung und das Hosting der Plattform erfolgen auf Hochverfügbarkeitsinfrastrukturen in nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren am Standort Frankfurt am Main (Deutschland).

2.4 hwr entwickelt die Plattform im Zuge des technischen Fortschritts, veränderter Sicherheitsanforderungen und gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. steuerrechtliche E-Rechnungsvorgaben) kontinuierlich weiter. Dem Kunden zumutbare Funktionsanpassungen, Aktualisierungen und UI-Optimierungen bleiben vorbehalten.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Mandantenkonto

3.1 Die Nutzung von hwr setzt die Einrichtung eines Organisations-Accounts unter https://manager.hwr.app/auth/register voraus. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung durch die Bestätigung dieser AGB und der Datenschutzerklärung zustande.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass alle im Rahmen der Registrierung und Unternehmenskonfiguration angegebenen Daten (insbesondere Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. bzw. Steuernummer und Angaben zur vertretungsberechtigten Person) wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sind. Änderungen sind im Kontobereich unverzüglich zu pflegen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Mitarbeiterzugänge sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt werden.

§ 4 Tarife, Mitarbeiterlizenzen (Seats), Zusatzmodule und Preise

4.1 Kostenfreies Starter-Kontingent (Free Tier):

  • Die Grundnutzung von hwr ist für Betriebe mit bis zu drei (3) aktiven Mitarbeiterlizenzen dauerhaft kostenfrei.
  • Im Free Tier ist ein Cloud-Speichervolumen von 2 GB für Belege, Baudokumente und Fotos inklusive.

4.2 Zusätzliche Mitarbeiterlizenzen (Seats):

  • Für jeden weiteren aktiven Mitarbeiter (ab der 4. Mitarbeiterlizenz) fällt eine monatliche Lizenzgebühr an. Der reguläre Standardpreis beträgt 19,00 € netto pro Mitarbeiter und Monat (bzw. 9,00 € netto pro Mitarbeiter und Monat im Rahmen dokumentierter Beta-Vereinbarungen).
  • Mitarbeiterlizenzen können von autorisierten Administratoren jederzeit im System hinzugefügt oder deaktiviert werden. Die Verrechnung zusätzlich aktivierter Lizenzen erfolgt ab dem Tag der Aktivierung mit dem laufenden Abrechnungszyklus.

4.3 Zusatzoption Support-Flatrate:

  • Der Kunde kann optional eine Support-Flatrate für priorisierten Kundenservice und beschleunigte Reaktionszeiten hinzubuchen.
  • Die Support-Flatrate staffelt sich transparent nach der Gesamtzahl der verwalteten Lizenzen:
    • Bis zu 10 Lizenzen: 79,00 € netto / Monat
    • 11 bis 30 Lizenzen: 129,00 € netto / Monat
    • Über 30 Lizenzen: 199,00 € netto / Monat
  • Wird durch das Hinzufügen weiterer Mitarbeiter eine Staffelgrenze überschritten, passt sich der monatliche Beitrag der Support-Flatrate mit der Abrechnung an. Das System weist den Kunden vor Bestätigung eines weiteren Mitarbeiters transparent auf geänderte Gesamtkosten hin.

4.4 Zusatzoption Cloud-Speicher (Storage-Upgrades):

  • Zusätzlicher Speicherplatz für hochauflösende Baudokumentationen, Messprotokolle und PDF-Archive kann in flexiblen Paketen zu je 10 GB für 4,90 € netto / Monat hinzugebucht werden.

4.5 Umsatzsteuer: Sämtliche genannten Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Zahlungsabwicklung, Fälligkeit und Rechnungsstellung

5.1 Zahlungsdienstleister: Die Abrechnung kostenpflichtiger Abonnements und Zusatzmodule erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande).

5.2 Zahlungsarten & Vorabfälligkeit: Zahlungen können per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder über weitere im Bezahlprozess von Mollie zur Verfügung gestellte Zahlungsmethoden abgewickelt werden. Das Entgelt für gebuchte Lizenzen und Module ist jeweils zu Beginn des einmonatigen Abrechnungszeitraums im Voraus zur Zahlung fällig und wird automatisch eingezogen.

5.3 Rechnungsbereitstellung: Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form als PDF-Dokument im Web-Manager unter „Einstellungen > Abrechnung“ zum Abruf bereitgestellt und auf Wunsch an die hinterlegte Buchhaltungs-E-Mail-Adresse versandt.

5.4 Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug oder schlägt ein berechtigter Lastschrifteinzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat, ist hwr berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Ablauf einer Frist von mindestens sieben (7) Kalendertagen den Zugriff auf den Organisations-Account vorübergehend zu sperren. Die Pflicht des Kunden zur Begleichung fälliger Entgelte bleibt während der Sperrung unberührt.

§ 6 Laufzeit, Kündigung und Datenexport

6.1 Laufzeit: Das SaaS-Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

6.2 Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann das Abonnement sowie gebuchte Zusatzmodule jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums direkt im Administrationsbereich des Web-Managers oder per E-Mail in Textform an support@hwr.app kündigen.

6.3 Kündigung durch hwr: hwr kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.

6.4 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für hwr insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug gerät oder schwere Verstöße gegen Pflichten aus diesen AGB begeht.

6.5 Datenexport und -löschung nach Vertragsende: Nach Wirksamwerden einer Kündigung bleibt dem Kunden für einen Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen ein Lesezugriff auf das System erhalten, um sämtliche Unternehmensdaten, Rechnungsarchive, Zeiterfassungsdaten und Kundenbelege über die Exportfunktionen (DATEV, CSV, ZUGFeRD-PDF) vollständig lokal zu sichern. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die operativen Daten der Organisation endgültig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Verfügbarkeit und Service Level

7.1 hwr gewährleistet eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der webbasierten SaaS-Dienste von mindestens 99,5 % am Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet.

7.2 Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind:

  • Geplante Wartungsarbeiten zur Durchführung von Sicherheitsupdates oder Systemerweiterungen, die nach Möglichkeit außerhalb der betrieblichen Kernzeiten (in der Regel nachts oder an Wochenenden) durchgeführt werden;
  • Störungen und Ausfälle infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügungen, Streiks oder Netzausfällen von Drittanbietern und Telekommunikationsnetzbetreibern;
  • Ausfälle, die durch Hard- oder Softwareprobleme auf Seiten des Kunden oder fehlerhafte Bedienung verursacht werden.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung und GoBD

8.1 Inhaltliche Verantwortung: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Mitarbeitern in das System eingepflegten Daten, Aufträge und Kundendokumente.

8.2 GoBD- und Aufbewahrungspflichten:

  • hwr stellt technische Schutzmaßnahmen zur Verfügung, um die Anforderungen der GoBD an die Unveränderbarkeit digitaler Buchungsbelege zu erfüllen (inklusive Revisionsprotokollierung und Festschreibung von Rechnungen).
  • Die gesetzliche Verantwortung für die Einhaltung steuerlicher und handelsrechtlicher Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten (insbes. §§ 147 AO, 257 HGB) verbleibt stets uneingeschränkt beim Kunden als steuerpflichtigem Betrieb.
  • Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige betriebliche Datensicherungen über die integrierten Export-Werkzeuge (DATEV-Format, PDF-Archiv) vorzunehmen und in die eigene betriebliche Verfahrensdokumentation einzubinden.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)

9.1 Die Parteien verpflichten sich zur strengen Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

9.2 Soweit hwr im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Daten der Endkunden des Betriebs oder Personaldaten), schließen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die AVV wird dem Kunden im Kundenportal zur elektronischen Bestätigung bereitgestellt.

9.3 Alle Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union am Standort Frankfurt am Main (Deutschland) gespeichert. Details zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung von hwr.

§ 10 Gewährleistung und Mängelhaftung

10.1 Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB) nach Maßgabe dieser Ziffer.

10.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von hwr für bereits bei Vertragsschluss vorhandene anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich unter Angabe nachvollziehbarer Informationen (z. B. Fehlermeldungen, Systemzeitpunkt, betroffener Beleg) an support@hwr.app zu melden.

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 hwr haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hwr nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Datenverlust haftet hwr der Höhe nach beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Durchführung von Datensicherungen durch den Kunden angefallen wäre.

11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von hwr.

§ 12 Änderungen der AGB

12.1 hwr behält sich vor, diese AGB aus triftigen Gründen (insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform oder Anpassung des Geschäftsmodells) mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.

12.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder über eine Mitteilung im Web-Manager bekanntgegeben.

12.3 Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bestimmungen als genehmigt. hwr wird den Kunden in der Benachrichtigung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist hwr berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von hwr Technologies in Deutschland.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).