Stand: Oktober 2026
Geltungsbereich: Software-as-a-Service (SaaS) Plattform hwr.manager und mobile Applikation hwr.mobile für iOS und Android
Anbieter: hwr Technologies (nachfolgend „hwr“ oder „Anbieter“), Kontakt: support@hwr.app, Website: https://hwr.app
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Softwareplattform „hwr.manager“ (erreichbar unter https://manager.hwr.app) sowie der mobilen Applikationen „hwr.mobile“ für mobile Endgeräte durch den Kunden.
1.2 Das Angebot von hwr richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (insbesondere Handwerksbetriebe, Montage- und Dienstleistungsunternehmen, Fachbetriebe und juristische Personen des öffentlichen Rechts).
1.3 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn hwr ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Softwarelösung hwr zur Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) sowie die Bereitstellung der zugehörigen mobilen Applikation zur Installation auf Smartphones und Tablets des Kunden und seiner autorisierten Mitarbeiter.
2.2 Der Funktionsumfang der Plattform umfasst je nach gebuchtem Kontingent und Konfiguration insbesondere:
2.3 Der Quellcode der Software ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die Datenverarbeitung und das Hosting der Plattform erfolgen auf Hochverfügbarkeitsinfrastrukturen in nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren am Standort Frankfurt am Main (Deutschland).
2.4 hwr entwickelt die Plattform im Zuge des technischen Fortschritts, veränderter Sicherheitsanforderungen und gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. steuerrechtliche E-Rechnungsvorgaben) kontinuierlich weiter. Dem Kunden zumutbare Funktionsanpassungen, Aktualisierungen und UI-Optimierungen bleiben vorbehalten.
3.1 Die Nutzung von hwr setzt die Einrichtung eines Organisations-Accounts unter https://manager.hwr.app/auth/register voraus. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung durch die Bestätigung dieser AGB und der Datenschutzerklärung zustande.
3.2 Der Kunde sichert zu, dass alle im Rahmen der Registrierung und Unternehmenskonfiguration angegebenen Daten (insbesondere Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. bzw. Steuernummer und Angaben zur vertretungsberechtigten Person) wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sind. Änderungen sind im Kontobereich unverzüglich zu pflegen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Mitarbeiterzugänge sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt werden.
4.1 Kostenfreies Starter-Kontingent (Free Tier):
4.2 Zusätzliche Mitarbeiterlizenzen (Seats):
4.3 Zusatzoption Support-Flatrate:
4.4 Zusatzoption Cloud-Speicher (Storage-Upgrades):
4.5 Umsatzsteuer: Sämtliche genannten Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.1 Zahlungsdienstleister: Die Abrechnung kostenpflichtiger Abonnements und Zusatzmodule erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande).
5.2 Zahlungsarten & Vorabfälligkeit: Zahlungen können per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder über weitere im Bezahlprozess von Mollie zur Verfügung gestellte Zahlungsmethoden abgewickelt werden. Das Entgelt für gebuchte Lizenzen und Module ist jeweils zu Beginn des einmonatigen Abrechnungszeitraums im Voraus zur Zahlung fällig und wird automatisch eingezogen.
5.3 Rechnungsbereitstellung: Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form als PDF-Dokument im Web-Manager unter „Einstellungen > Abrechnung“ zum Abruf bereitgestellt und auf Wunsch an die hinterlegte Buchhaltungs-E-Mail-Adresse versandt.
5.4 Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug oder schlägt ein berechtigter Lastschrifteinzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat, ist hwr berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Ablauf einer Frist von mindestens sieben (7) Kalendertagen den Zugriff auf den Organisations-Account vorübergehend zu sperren. Die Pflicht des Kunden zur Begleichung fälliger Entgelte bleibt während der Sperrung unberührt.
6.1 Laufzeit: Das SaaS-Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
6.2 Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann das Abonnement sowie gebuchte Zusatzmodule jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums direkt im Administrationsbereich des Web-Managers oder per E-Mail in Textform an support@hwr.app kündigen.
6.3 Kündigung durch hwr: hwr kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.
6.4 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für hwr insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug gerät oder schwere Verstöße gegen Pflichten aus diesen AGB begeht.
6.5 Datenexport und -löschung nach Vertragsende: Nach Wirksamwerden einer Kündigung bleibt dem Kunden für einen Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen ein Lesezugriff auf das System erhalten, um sämtliche Unternehmensdaten, Rechnungsarchive, Zeiterfassungsdaten und Kundenbelege über die Exportfunktionen (DATEV, CSV, ZUGFeRD-PDF) vollständig lokal zu sichern. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die operativen Daten der Organisation endgültig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7.1 hwr gewährleistet eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der webbasierten SaaS-Dienste von mindestens 99,5 % am Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet.
7.2 Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind:
8.1 Inhaltliche Verantwortung: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Mitarbeitern in das System eingepflegten Daten, Aufträge und Kundendokumente.
8.2 GoBD- und Aufbewahrungspflichten:
9.1 Die Parteien verpflichten sich zur strengen Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 Soweit hwr im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Daten der Endkunden des Betriebs oder Personaldaten), schließen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die AVV wird dem Kunden im Kundenportal zur elektronischen Bestätigung bereitgestellt.
9.3 Alle Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union am Standort Frankfurt am Main (Deutschland) gespeichert. Details zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung von hwr.
10.1 Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB) nach Maßgabe dieser Ziffer.
10.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von hwr für bereits bei Vertragsschluss vorhandene anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich unter Angabe nachvollziehbarer Informationen (z. B. Fehlermeldungen, Systemzeitpunkt, betroffener Beleg) an support@hwr.app zu melden.
11.1 hwr haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hwr nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Datenverlust haftet hwr der Höhe nach beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Durchführung von Datensicherungen durch den Kunden angefallen wäre.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von hwr.
12.1 hwr behält sich vor, diese AGB aus triftigen Gründen (insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform oder Anpassung des Geschäftsmodells) mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
12.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder über eine Mitteilung im Web-Manager bekanntgegeben.
12.3 Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bestimmungen als genehmigt. hwr wird den Kunden in der Benachrichtigung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist hwr berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von hwr Technologies in Deutschland.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).